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JIG Finanzierung

Projektbezogene Finanzierung

Wie viel sind sichere Lebensmittel Wert?

Das SVI verfügt in seinem ordentlichen Budget nicht über genügend finanzielle Mittel, um die Arbeiten der JIG inhaltlich und fachlich vorantreiben zu können. Zur Deckung der finanziellen Aufwendungen ist das SVI auf die Unterstützung der interessierten Herstellungskette angewiesen. Einen Teil der benötigten Mittel wird über Kurse, Workshops und Tagungen erwirtschaftet, für den grössten Teil ist das SVI jedoch auf gezielte Unterstützung durch Firmen und Verbände angewiesen. Über die Mehrwerte und Leistungen für die interessierten Firmen der Branche wird hier informiert.

Der Mittelbedarf beträgt je nach Projektart und Pojektgrösse zwischen 20’000.- und 80’000.- CHF pro Jahr. Ein substantieller Teil dessen muss durch Beiträge gedeckt werden. Das Projekt wird nach Massgabe der vorhandenen Mittel vorangetrieben.


Beitragsordnung der JIG

Die Projektunterstützung wird grundsätzlich für zwei Jahre eingegangen. Kürzere oder längere Vertragsdauern bedingen der Schriftlichen Angabe. Nach der Unterzeichnung des Zeichnungsscheins (Vertrag), läuft die Vertragsdauer bis zum vollendeten Folgejahr (31. Dezember).

1.0 Supporter (Einzelmitgliedschaft)
Firmen der Verpackungswirtschaft, Firmen der abpackenden Wirtschaft (Abpacker, Abfüller, Verwender, Handel), Lebensmittelproduzenten, Betrag pro Jahr:

bis 10 Beschäftigte CHF 600.00 exkl. MwSt.

bis 25 Beschäftigte CHF 1000.00 exkl. MwSt.

bis 50 Beschäftigte CHF 1’500.00 exkl. MwSt.

bis 100 Beschäftigte CHF 2’000.00 exkl. MwSt.

bis 500 Beschäftigte CHF 3’000.00 exkl. MwSt.

bis 1000 Beschäftigte CHF 5’000.00 exkl.MwSt.

über 1000 Beschäftigte CHF 10’000.00 exkl. MwSt. oder nach Absprache


2.0 Verbände / Organisationen (Kollektivmitglied) nach Absprache


3.0 Wissenschaft und Dienstleistungen nach Absprache

Wissenschaft ab CHF 1’000.00 exkl. MwSt.

Dienstleistungen ab CHF 1’500.00 exkl. MwSt.

4.0 Behörden und öffentliche Institutionen nach Absprache

Inkrafttreten:
Gültig ab 1. Januar 2016 gemäss Beschluss und Freigabe des SVI Vorstands

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