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Auszeichnung & Recht
 
Patronat SWISS STAR 2011
Medienpartner SWISS STAR 2011
Sponsor Jurierung 2011
  Sponsoren Publikumspreis 2011
Nomination
Das Auswahlverfahren wird zweistufig durchgeführt. Aus den Einsendungen erstellt die Jury eine Liste mit den Nominierten, aus denen dann die SWISS STAR-Gewinner ausgewählt werden. Als Anerkennung erhalten die Nominierten ein Zertifikat und können ihre Verpackung ebenfalls an der Prämierungsfeier ausstellen.
Auszeichnung
Die mit einem SWISS STAR zu prämierenden Einsendungen werden von der Jury bestimmt. Es wird keine Rangfolge festgelegt. Der Jury wird das Recht zugesprochen, Sonderauszeichnungen (Design und Ökologie) und Diplome für bemerkenswerte Leistungen zu vergeben.
Der «Publikumspreis» ist eine weitere Sonderauszeichnung, welche jedoch via Internet-Konsumentenabstimmung vergeben wird. Die an den prämierten Einsendungen massgebend beteiligten Firmen oder Personen werden nach Angaben des Einsenders in einer Urkunde (Diplom) genannt.
Bekanntgabe und Veröffentlichung
Die Bekanntgabe der Ergebnisse und die Übergabe der Urkunden erfolgt anlässlich der offiziellen Preisverleihung am 20. Oktober 2011. Gleichzeitig werden die prämierten und nominierten Verpackungen ausgestellt. Die Preisträger werden in der schweizerischen Fachpresse sowie im Internet veröffentlicht. Der Veranstalter orientiert zudem die für die Öffentlichkeitsarbeit wichtige schweizerische Presse und ausländische Fachorgane.
Die Beurteilung von einzelnen, nicht prämierten Verpackungen wird nicht bekannt gegeben. Über die Gründe der Nichtprämierung wird keine Auskunft erteilt.
Rechte
Alle an der Herstellung einer prämierten Verpackung beteiligten Firmen oder Personen (Entwickler, Gestalter, Hersteller, Auftraggeber) sind ermächtigt, im Zusammenhang mit der ausgezeichneten Verpackung das offizielle Prämierungssignet «SWISS STAR» zu verwenden. Die prämierten Verpackungen können via SVI zu einer Beteiligung an der von WPO (World Packaging Organisation) durchgeführten Verpackungsprämierung «WorldStar» angemeldet werden.
Die nominierten Verpackungslösungen dürfen das auf dem Zertifikat angebrachte Signet für Werbezwecke verwenden.
Die Beschlüsse der Jury sind unanfechtbar. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung seiner Verpackung mit dem vorstehenden Reglement einverstanden.
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