Zugelassen sind Verpackungen, Verpackungs- und Abpacksysteme, welche von schweizerischen Firmen respektive Personen entweder entwickelt, gestaltet oder hergestellt wurden oder von ausländischen Firmen bzw. Personen, welche ihre Einsendung auf dem Schweizer Markt lanciert haben. Verpackungen und Systeme müssen seit der letzten Verpackungsprämierung neu oder in deutlich abgeänderter Ausführung im In- oder Ausland auf dem Markt eingeführt sein. Diese Einschränkung gilt nicht für die Kategorie E = Prototypen. Pro Einsender können mehrere Verpackungen eingesandt werden.
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